Fallkoordination bei (Verdacht auf) Kindesmisshandlung/ sexuelle Handlungen mit Kindern/Jugendlichen
Bei Verdachtsfällen von Kindesmisshandlung (körperlicher und/oder massiver psychischer Gewalt) sowie von sexuellem Missbrauch tauchen bei der Klärung des Geschehens oft scheinbar unüberbrückbare Hindernisse auf. Vielschichtige und konfliktreiche Begleitumstände erschweren sowohl Abklärungen wie das Ergreifen von hilfreichen Massnahmen.
Eltern, Erziehungsberechtigte und Behörden sind aus ethischen, pädagogischen, psychologischen und insbesondere rechtlichen Gründen gemäss Art. 3 der UNO-Kinderrechtskonvention dazu verpflichtet, zum Wohle des Kindes zu handeln. Die Kriterien zur Einschätzung des Kindeswohls sind in der Praxis jedoch geprägt von eigenen Erfahrungen, persönlichen Vorstellungen und subjektiven Haltungen. Die Fragestellung des Kindeswohls wird erschwert durch teilweise unklare Gesetzgebung und Zuständigkeitsfragen.
Definition Kindeswohl gemäss Art. 3 der UNO-Kinderrechtskonvention:
Subjektives Wohlbefinden des Kindes
Altersgemässes Fordern und Fördern
Altersgemässes Erlernen von Autonomie
Einhaltung eines Minimums an Geborgenheit und Sicherheit
Recht auf körperliche Unversehrtheit
Anhörungsrecht und Rücksichtnahme auf die Meinung des Kindes (gilt für staatliche Behörden und Verfahren)
Angebot
kinderschutz.konkret berät und unterstützt Behörden bei Kindeswohlgefährdungen professionell, objektiv und lösungsorientiert.
- Gesamtkoordination im Vorgehen bei Fällen von (Verdacht auf) Kindesmisshandlung inkl. Aufbau des Helfersystems
- Gesamtkoordination im Vorgehen bei Fällen von (Verdacht auf) sexuellen Handlungen mit Kind inkl. Aufbau des Helfersystems
- Beratung von Fachpersonen in Fällen von Kindesmisshandlung
- Beratung von Fachpersonen in Fällen von sexuellen Handlungen mit Kindern
- Beratung von Fachpersonen in Fällen von massiver psychischer Gewalt an Kindern
- Triage von Gewaltbetroffenen und deren Umfeld an die zuständigen Fachstellen
Zielpublikum
- Vormundschaftsbehörden
- Schulbehörden
- Schulberatung
- Fachstellen Opferhilfe
Vorgehen
Die Behörde/Beratungsstelle erteilt der Fachstelle kinderschutz.konkret den Auftrag für die Fallkoordination oder die Fachberatung. Die Fallbearbeitung erfolgt auf der Grundhaltung der vernetzten
Zusammenarbeit und verfolgt interdisziplinäre Handlungsstrategien für die wirksame Hilfe des betroffenen Kindes.
Falls die Fallkoordination bei einer Fachstelle angesiedelt ist, berät kinderschutz.konkret die zuständige(n) Fachperson(en) schrittweise bei ihrem Vorgehen.
Kosten
- Nach Aufwand, die Abrechnung erfolgt in ¼-Std.
- Telefonischer Erstkontakt kostenlos
- Aktenstudium: Fr. 120.-/Std.
- Abklärungen, Untersuchungen, Beratungsgespräche, Datenerhebung, Datenauswertung: Fr. 160.-/Std.
- Helferkonferenzen: Fr. 220.-/Std.
