Kinderanhörungen
gemäss ZGB Art. 144 Abs. 2, Art. 145, Art. 273, Art. 275 und 275a, Art. 315ff
Seit der Revision des Familienrechts (in Kraft seit dem 01.01.2000) wird das Kind verstärkt als Rechtspersönlichkeit berücksichtigt. Dies äussert sich im materiellen Recht auf den persönlichen Verkehr sowie in Verfahrensrechten des Kindes. In denjenigen Eheschutz-, Trennungs- und Scheidungsverfahren, die von massiven und andauernden Streitigkeiten begleitet sind, sieht sich das Gericht vor Entscheidungen über die Sorge- und Besuchsrechtsregelung gestellt, deren grundlegende Problemstellungen v.a. psychosozialer Natur sind. Eine juristisch korrekte Entscheidung bedarf hier psychologischer und sozialer Einschätzungen. Insbesondere wenn davon ausgegangen werden muss, dass das Kind vorgängig beeinflusst wurde und die induzierte Haltung internalisiert hat, sind kindgerechte Regelungen schwierig zu finden.
Angebot
kinderschutz.konkret hört im Auftrag des Gerichts Kinder an, um die notwendigen Grundlagen für Sorge- und Besuchsrechtsregelungen zu liefern. Diese psychosozialen Abklärungen und Empfehlungen basieren auf folgenden Grundhaltungen:
- Die Beziehung des Kindes zu beiden Elternteilen ist von hohem Wert, weil sie für die Identitätsfindung des Kindes eine bedeutende Rolle spielt.
- Primär ist die emotionale Bindung zum jeweiligen Elternteil und die Verfassung des Kindes.
- Dem Willen bzw. Wunsch des Kindes wird nach Möglichkeit Rechnung getragen, er kann/darf aber nicht als einzige Entscheidungsgrundlage dienen.
- Empfehlungen werden auf dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit abgegeben.
- Dem rechtlichen Rahmen gemäss ZGB Art. 111, Art. 133 Abs. 3, Art. 298a, Art. 273, Art. 275a wird vollständig Rechnung getragen.
Zielpublikum
- Gerichte
Vorgehen
Das Gericht beauftragt kinderschutz.konkret schriftlich mit der Anhörung des Kindes. Im Auftrag enthalten sind relevante Fragestellungen und zeitliche Vorgaben. kinderschutz.konkret wird die für die Anhörung notwendige Akteneinsicht gewährt.
Kosten
Nach Aufwand, die Abrechnung erfolgt in ¼ Std.
Aktenstudium: Fr. 120.-/Std.
Abklärungen, Datenerhebung, Interviews, Datenauswertung: Fr. 160.-/Std.
Schriftliche Berichterstattung: Fr. 120.-/Std.
