Mediationen bei Umsetzungsschwierigkeiten von Besuchs- und Sorgerechtsregelungen
Bei anhaltenden Streitigkeiten in der Wahrnehmung des Besuchsrechts von Kindern bei demjenigen Elternteil, der nicht über das Sorgerecht verfügt, sehen sich Vormundschaftspersonen und Beistände
immer wieder vor die schwer lösbare Aufgabe gestellt, zwischen den Eltern zu vermitteln und dabei das Kindeswohl nicht aus den Augen zu verlieren. Die Durchsetzung von Besuchsrechtsregelungen kann
dabei für alle Beteiligten eine hohe Belastung darstellen. Vormundschaftsbehörden müssen in solchen Situationen oft Kindesschutzmassnahmen beschliessen, die zwar dem Wohl des Kindes dienen, in der
kindgerechten Umsetzung des Besuchsrechtes jedoch nur wenig bewirken können.
Ähnliche Konfliktsituationen können bei Besuchsrechtsregelungen im Rahmen einer Fremdplatzierung von Kindern in Pflegefamilien oder Heimen entstehen. Die Besuchsansprüche bei oder von Eltern und
Verwandten werden manchmal zum Hauptkonflikt, die Lösungssuche ist aufreibend und zeitintensiv.
Bei den betroffenen Kindern können solche, über längere Zeit andauernden, ungelösten Auseinandersetzungen zu enormen Loyalitätskonflikten führen, die eine gesunde Entwicklung beeinträchtigen.
Angebot
kinderschutz.konkret bietet bei anhaltenden Besuchsrechtskonflikten Beratung in Form von Mediationsgesprächen an, in denen die beteiligten Parteien machbare Lösungen erarbeiten, die dem Kindeswohl
dienen. Im Auftrag von Vormundschaftsbehörden, Gerichten oder Eltern erarbeitet kinderschutz.konkret auf der Basis der jeweils vorgegebenen Regelungen mit den Eltern Umsetzungsregeln, die von den
Parteien verbindlich eingehalten werden müssen. Im Zentrum stehen das Kind und dessen Wohl.
Bei Bedarf kann nach einiger Zeit ein Kontrollgespräch folgen, das die kindgerechte Umsetzung überprüft, damit gegebenenfalls Anpassungen vorgenommen werden können.
Zielpublikum
- Vormundschaftsbehörden
- Gerichte
- Eltern
Vorgehen
Die Behörden beauftragen kinderschutz.konkret mit der Durchführung von Mediationsgesprächen. Wird die Mediation von der Behörde als Weisung erteilt, erstattet kinderschutz.konkret gemäss Auftrag telefonisch oder schriftlich Bericht über die Resultate der Mediation.
Kosten
Nach Aufwand, Abrechnung erfolgt in ¼ Std.
- Aktenstudium: Fr. 120.-/Std.
- Abklärungen, Datenerhebung,
Interviews,
Datenauswertung: Fr. 160.–/Std. - Mediationsgespräche (2 MediatorInnen): 220.–/Std.
- Schriftliche Berichterstattung: Fr. 120.—/Std.
